OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.07.2017 - 1 KN 171/16
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, ein Normenkontrollverfahren gegen die Planung benachbarter Wohnbauflächen mit dem Argument zu führen, das führe zu einer unzumutbaren Verschattung der Wohnungen.*)
2. Zur Zumutbarkeit von Verschattungen.*)
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