Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 3166; IMRRS 2018, 1143
IconAlle Sachgebiete
Keine gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.09.2018 - 1 ME 65/18

1. Eine anerkannte Umweltschutzvereinigung kann gem. § 1 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG geltend machen, ein Außenbereichsvorhaben beeinträchtige Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. In diesem Zusammenhang kann sie inzident auch rügen, das Vorhaben sei zu Unrecht als privilegiert behandelt worden.*)

2. Gewerblichen Geflügelmastställen kann die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB je nach Lage der Dinge fehlen, wenn ein geeignetes Industriegebiet zu ihrer Unterbringung zur Verfügung steht.*)

3. Ein nicht privilegiertes Vorhaben beeinträchtigt auch dann Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wenn die mit seiner Verwirklichung verbundenen Eingriffe in einer dem Naturschutzrecht genügenden Weise ausgeglichen werden.*)

Dokument öffnen Volltext