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IBRRS 2017, 4233; IMRRS 2017, 1758; IVRRS 2017, 0689
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Straßenrechtliches Anbauverbot: Ausnahmegenehmigung ist Verwaltungsakt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2017 - 7 LA 15/17

Bei der Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 7 NStrG vom straßenrechtlichen Anbauverbot nach § 24 Abs. 1 NStrG handelt es sich um einen eigenständigen, von der Straßenbaubehörde zu erlassenden Verwaltungsakt und nicht lediglich um eine verwaltungsinterne Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.*)

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