OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2017 - 7 LA 15/17
Bei der Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 7 NStrG vom straßenrechtlichen Anbauverbot nach § 24 Abs. 1 NStrG handelt es sich um einen eigenständigen, von der Straßenbaubehörde zu erlassenden Verwaltungsakt und nicht lediglich um eine verwaltungsinterne Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.*)
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