Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 1212; IMRRS 2018, 0432; IVRRS 2018, 0187
IconAlle Sachgebiete
Insolvenzfall nicht mitgeteilt: Zuwendung wird widerrufen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 A 1049/16

1. Ist in einem Zuwendungsbescheid dem Zuwendungsempfänger aufgegeben, Änderungen zuwendungsrelevanter Umstände mitzuteilen, kann die Zuwendung bei Verstoß hiergegen widerrufen werden.*)

2. Wird der Widerruf einer Subvention für den Insolvenzfall vorbehalten, gehört die Information über die Insolvenzantragstellung zu den auch über den Zeitpunkt der Abgabe des Verwendungsnachweises hinaus mitteilungspflichtigen zuwendungsrelevanten Umständen. Dies gilt jedenfalls bis zur Auszahlung der Verwendungssumme.*)

Dokument öffnen Volltext