OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2017 - 4 E 891/17
Eine pauschale Berufung auf eine Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages genügt nicht den Mindestanforderungen an die Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen oder Einreden nach § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG.
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