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IBRRS 2019, 2627; IMRRS 2019, 0968; IVRRS 2019, 0374
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Wann beginnt Höchstfrist für Erhebung von Sanierungsausgleichsbeiträgen?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.06.2019 - 6 A 11169/18

Zum Beginn der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgenden Höchstfrist von 30 Jahren für die Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen*)

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