Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 0061; IMRRS 2022, 0031; IVRRS 2022, 0009
IconAlle Sachgebiete
Perlhühner sind keine Haushühner!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.11.2021 - 8 B 11248/21

1. Ist Gegenstand der Baugenehmigung jeweils eine bauliche Anlage mit bestimmter Nutzung und Funktion, nämlich u. a. die Haltung von 10 Hühnern, fünf Gänsen und 10 Hasen, ist die Haltung anderer Tiere außerhalb der Variationsbreite der zugelassenen Nutzung untersagt.

2. Der Inhalt einer Baugenehmigung ist durch Auslegung zu ermitteln. Die Haltung von 10 Hühnern bezieht sich daher nach dem objektiven Willen der Behörde lediglich auf Haushühner, so dass die Haltung von Perlhühnern nicht von der Baugenehmigung gedeckt ist.

Dokument öffnen Volltext