OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2018 - 8 C 11325/17
Zur Antragsbefugnis der Eigentümer eines in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücks für die Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der in etwa 350 m Entfernung von dem Grundstück einen Wohnmobilstellplatz festsetzt.*)
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