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IBRRS 2017, 2907; IMRRS 2017, 1207; IVRRS 2017, 0464
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Über Vertretungszwang am OVG muss nicht belehrt werden!

OVG Saarland, Beschluss vom 09.08.2017 - 2 A 574/17

Der fehlende Hinweis auf den vor dem Oberverwaltungsgericht bestehenden Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 VwGO) macht die Rechtsmittelbelehrung zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht fehlerhaft, da dies nicht zum zwingenden Inhalt der Belehrung im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO gehört.*)

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