Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 2917; IMRRS 2019, 1100; IVRRS 2019, 0440
IconAlle Sachgebiete
Wohnung nicht nutzbar: Keine Abwassergrundgebühr!

OVG Sachsen, Urteil vom 08.07.2019 - 5 A 101/16

1. Die Verwendung des nicht legaldefinierten Rechtsbegriffs der "Wohneinheit" in einer Abwassergebührensatzung begründet keinen Bestimmtheitsmangel der Satzung.*)

2. Führen Mängel einzelner Satzungsregelungen zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, kann die Satzung, solange sie nicht in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt wurde, auch durch Änderungssatzung mit Heilungswirkung geändert werden.*)

3. Eine Wohneinheit löst die Lieferungs- und Betriebsbereitschaft der Abwassereinrichtung in einer die Erhebung von Grundgebühren rechtfertigenden Weise dann nicht aus, wenn sie leer steht und ihrer Beschaffenheit nach zum Eigengebrauch oder zur Vermietung als Wohnung auch nicht genutzt werden darf.*)

4. Wird ein Grundstück trotz vorhandener Wohngebäude mit einem Grundsteuermessbescheid als unbebautes Grundstück eingestuft, begründet dies in Kommunalabgabenverfahren, soweit sich die Geltung des Grundsteuermessbescheids erstreckt, die widerlegbare Vermutung, dass eine Nutzung der Grundstücksbebauung zu Wohnzwecken unzulässig ist.*)

Dokument öffnen Volltext