Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 1670; IMRRS 2020, 0740; IVRRS 2020, 0350
IconAlle Sachgebiete
Auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.04.2020 - 2 LA 228/17

1. Gewohnheitsrecht als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn.

2. Auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff und nur in Ausnahmefällen - etwa bei Eigentümeridentität - ist eine davon losgelöste Betrachtung möglich.

Dokument öffnen Volltext