OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2020 - 5 O 5/19
Überschreiten die Kosten eines Sachverständigen eine vom Gericht bei der Auftragserteilung festgesetzte Obergrenze um gut 5%, ist dies nicht erheblich und löst keine Hinweispflicht des Sachverständigen aus.*)
Volltext