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IBRRS 2019, 3932; IMRRS 2019, 1428
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Leistungen für Unterkunft und Heizung bedürfen Prüfung der Mietzinsforderung

SG Duisburg, Urteil vom 26.11.2019 - S 38 AS 4282/18

Für die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II ist grundsätzlich Voraussetzung, dass die leistungsberechtigte Person einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist, was insbesondere dann einer besonderen Prüfung bedarf, wenn ein erwachsenes Kind allein oder zusammen mit anderen Personen in einer einem Verwandten gehörenden Wohnung lebt.

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