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IBRRS 2021, 0017; IMRRS 2021, 0013
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Gutachten wird verwertet: Vergütung trotz Beweisaufhebung!

SG Marburg, Beschluss vom 17.12.2020 - S 10 SF 60/17

1. Der Vergütungsanspruch entfällt durch die nachträglichen Aufhebung der Heranziehung zum Sachverständigen nicht, wenn das Gutachten dennoch verwertet wird.*)

2. Die Vergütung der Leistung eines Sachverständigen erfolgt nur insoweit nach den Regelungen der GOÄ, wie dies im JVEG ausdrücklich geregelt ist.*)

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