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IBRRS 2020, 1286; IMRRS 2020, 0553; IVRRS 2020, 0226
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Baurechtliche Abwehransprüche innerhalb einer Eigentümergemeinschaft?

VG Berlin, Urteil vom 28.05.2019 - 19 K 12.16

Gegen Störungen, die ihren Ursprung auf dem gemeinschaftlichen Grundstück haben, kann nur zivilrechtlich vorgegangen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Störer Mitglied der Gemeinschaft ist oder nicht.

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