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IBRRS 2019, 2985; IMRRS 2019, 1118; IVRRS 2019, 0444
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Städtebauliche Umstrukturierungsverordnung schützt nicht vor Mieterhöhung!

VG Berlin, Beschluss vom 13.06.2019 - 19 L 328.19

Die Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB (städtebauliche Umstrukturierung) stellt kein Instrument dar, um die ansässige Bevölkerung im Erhaltungsgebiet vor den mittelbaren Folgen von Modernisierungsmaßnahmen in Gestalt von Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen.*)

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