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IBRRS 2020, 0709; IMRRS 2020, 0272; IVRRS 2020, 0112
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Anschlusspflicht auch ohne rechtlich gesicherten Anschlussvorteil!

VG Cottbus, Urteil vom 27.11.2019 - 6 K 2069/16

Auf ein Vorliegen eines dauerhaft rechtlich gesicherten Anschlussvorteils i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG kommt es bei der Anschlusspflicht nicht an.

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