VG Hannover, Urteil vom 06.12.2018 - 12 A 5761/16
Eine bestandskräftige Baugenehmigung für die Nutzung eines Erdbeckens zur Lagerung von Gärresten ist auch in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren, gerichtet auf die Genehmigung einer Biogasanlage, beachtlich.*)
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