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IBRRS 2019, 1871; IMRRS 2019, 0686; IVRRS 2019, 0265
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Für Entscheidungen im Insolvenzverfahren sind ordentliche Gerichte zuständig!

VG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2019 - 8 A 150/18

Für Entscheidungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sowie für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Entscheidungen sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte berufen.*)

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