Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 2900; IMRRS 2017, 1202; IVRRS 2017, 0460
IconAlle Sachgebiete
Drei Jahre Betriebsunterbrechung: Genehmigung erloschen!

VG Trier, Urteil vom 04.08.2017 - 6 K 8468/16

1. Eine Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist.

2. War die Genehmigung der Windkraftanlagen auf den Betriebszweck "Einspeisung in das Stromnetz" ausgerichtet, sind Reparatur und Wartungsarbeiten ebenso keine Betriebshandlungen, wie Probeläufe, Sanierungsmaßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsbedarf.

Dokument öffnen Volltext