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IBRRS 2017, 2926; IMRRS 2017, 1216; IVRRS 2017, 0480
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Pflanzenwuchs gehört in den Garten, nicht in den Verkehrsraum!

VGH Bayern, Beschluss vom 10.08.2017 - 8 ZB 15.1428

Für die Beseitigung der in den Lichtraum einer angrenzenden Verkehrsfläche hineinragenden Anpflanzungen ist als öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage allein das Regime des Art. 29 BayStrWG heranzuziehen.

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