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IBRRS 2021, 3110; IMRRS 2021, 1159
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Bedrohung von Leib und Leben rechtfertigt fristlose Kündigung

AG Charlottenburg, Urteil vom 26.08.2021 - 203 C 45/21

Nach der Rechtsprechung ist eine Bedrohung von Leib und Leben des Vermieters und seiner Mitarbeiter grundsätzlich geeignet, den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu berechtigten (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019 - 27 C 346/18, NJOZ 2020, 451).

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