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IBRRS 2021, 2969; IMRRS 2021, 1098; IVRRS 2021, 0465
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Geschäftsbeziehung mit Drittschuldner fortgesetzt: Zahlungen sind schuldbefreiend!

BGH, Urteil vom 08.07.2021 - IX ZR 121/20

1. Eine Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung schuldbefreiender Zahlungen an einen Dritten, die auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Schuldner und einem Drittschuldner beruhen, kann darin zu erblicken sein, dass der Verwalter die Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner fortsetzt, ohne Abstand von der vertraglichen Vereinbarung zu nehmen.*)

2. Die Zahlung an einen Dritten hat schuldbefreiende Wirkung, wenn die Masse dadurch von einer Masseverbindlichkeit entlastet wird, die anderenfalls der Verwalter in voller Höhe zu begleichen hätte.*)

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