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IBRRS 2021, 3156; IMRRS 2021, 1175; IVRRS 2021, 0498
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Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz

BGH, Urteil vom 16.09.2021 - IX ZR 213/20

Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach objektivem Empfängerhorizont als vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen des (erloschenen) Zahlungsdiensterahmenvertrags darstellen, nicht als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ausgelegt werden. *)

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