BGH, Beschluss vom 09.06.2021 - VII ZR 190/19
Eine durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erhobene Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unzulässig. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde besteht Anwaltszwang gem. § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO.
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