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IBRRS 2021, 1891; IMRRS 2021, 0689; IVRRS 2021, 0303
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Zeugenvernehmung beantragt: Zurückweisung nur in Ausnahmefällen!

BGH, Beschluss vom 12.05.2021 - XII ZR 152/19

Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12.12.2018 - XII ZR 99/17, IBR 2019, 172 = NJW-RR 2019, 380).*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 444