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IBRRS 2021, 3182; IMRRS 2021, 1180
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Kein Anspruch auf erstmalige Herstellung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums?

LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2021 - 318 S 68/19

1. Eine bauliche Veränderung liegt nicht deshalb vor, weil das Wohnungseigentum abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wurde.*)

2. Für einen Rückbau-/Beseitigungsanspruch gegen einzelne Eigentümer unter dem Gesichtspunkt der erstmaligen plangerechten Herstellung des Gemeinschaftseigentums fehlt deren Passivlegitimation.*)

3. Der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands kann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeschlossen sein, wenn der Rückbau nicht zumutbar ist.*)

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