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IBRRS 2021, 3143; IMRRS 2021, 1166
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Optische Beeinträchtigungen sind kein Mangel der Mietsache

LG Hanau, Beschluss vom 08.07.2021 - 2 S 140/20

Bei rein optischen Beeinträchtigungen handelt es sich nicht um Beschädigungen, die die Nutzung der Mietsache tatsächlich beeinträchtigen.

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