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IBRRS 2021, 3141; IMRRS 2021, 1163; IVRRS 2021, 0492
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Vorschuss nicht gezahlt: Keine "Demnächst-Zustellung" trotz Terminsbestimmung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2021 - 6 W 79/21

Wird dem Antragsteller einer einstweiligen Verfügung gem. § 926 ZPO eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzt und zahlt er den daraufhin angeforderten Kostenvorschuss zunächst nicht fristgerecht ein, liegt auch dann keine "Demnächst-Zustellung" vor, wenn das Gericht der Hautpsache - wider seiner Vorschussanforderung nach § 12 GKG - ohne Eingang des Vorschusses Verhandlungstermin bestimmt.*)

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