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IBRRS 2021, 1636; IMRRS 2021, 0591; IVRRS 2021, 0257
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Welches Kostenrisiko hat ein Beigeladener?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2021 - 7 KS 88/20

Hinsichtlich der Frage, ob eine die Kostenerstattung gebietende Billigkeit i.S.d. § 162 Abs. 3 VwGO vorliegt, ist ein Kostenrisiko des Beigeladenen nicht das Risiko, durch eigenen Aufwand entstandene Kosten nicht erstattet zu erhalten, sondern das Risiko, einem anderen Beteiligten dessen Kosten ersetzen zu müssen.*)

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