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IBRRS 2021, 3052; IMRRS 2021, 1137; IVRRS 2021, 0478
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Bindet eine Abfindungsvereinbarung die Flurneuordnungsbehörde?

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.08.2021 - 8 K 2/20

Eine Abfindungsvereinbarung, die zwischen Teilnehmern eines Bodenordnungsverfahrens abgeschlossen worden ist, bindet die Flurneuordnungsbehörde nur dann, wenn sie mit Zustimmung der Behörde erfolgt ist.*)

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