Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 3186; IMRRS 2022, 1380
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Schwimmbad muss gewartet werden

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2022 - 980a C 34/20 WEG

Eine Nutzung eines Schwimmbads in einer Wohnungseigentumsanlage ist bereits dann "öffentlich" i.S.d. DIN 15288 Teil 2, wenn nicht nur ein einzelner Eigentümer bzw. seine Familie und seine Gäste das Schwimmbad nutzen können, sondern mehrere Eigentümer bzw. ihre jeweiligen Familien und Gäste.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2023, 21