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IBRRS 2022, 3330; IMRRS 2022, 1459
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Auch vor Sachverständigenbeauftragung bedarf es dreier Vergleichsangebote

AG München, Urteil vom 23.02.2022 - 1292 C 23544/20 WEG

Vor der Beauftragung von Sachverständigen bedarf es der Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten.

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