AG Nürtingen, Urteil vom 25.05.2022 - 17 C 3483/21
Grundsätzlich haben formelle Fehler die Unwirksamkeit der ganzen Abrechnung zur Folge. Anderes gilt nur dann, soweit der Fehler nur einzelne, abtrennbare Positionen erfasst, die unschwer herausgerechnet werden können. In einem solchen Fall bleibt die Abrechnung im Übrigen formell wirksam.
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