Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 3227; IMRRS 2022, 1401
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Zwangsversteigerung in hälftige Miteigentumsanteile ist nur eine Angelegenheit!

BGH, Beschluss vom 22.09.2022 - V ZB 2/20

Vertritt der Rechtsanwalt den Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, dann handelt es sich um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG und erhält der Anwalt für das Verfahren nur eine 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IVR 2022, 153