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IBRRS 2022, 3275; IMRRS 2022, 1435; IVRRS 2022, 0503
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Fremdwährungsschulden sind in fremder Währung einzuklagen!

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - XII ZR 7/22

Fremdwährungsschulden sind als solche, also in fremder Währung, einzuklagen; eine auf die falsche Währung gerichtete Zahlungsklage ist abzuweisen (im Anschluss an BGH Urteil vom 29.05.1980 - II ZR 99/79, NJW 1980, 2017).*)

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