LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 09.06.2022 - 16 S 231/21
Das Interesse des Berechtigten einer Dienstbarkeit an einer völlig ungehinderten Zufahrts- oder Zugangsmöglichkeit hat regelmäßig zurückzustehen gegenüber dem berechtigten Interesse des Belasteten, sein Grundstück gegenüber unberechtigten Eindringlingen in üblicher Weise zu schützen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1990 - 6 U 178/89).
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