Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 3251; IMRRS 2022, 1415
IconAlle Sachgebiete
Fristverlängerungsantrag via beA muss der Anwalt selbst stellen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2022 - 12 UF 208/21

1. Ein mittels beA gestellter Antrag zur Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist muss vom Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten verantwortet und mit seinem Wissen und Wollen eingereicht werden.

2. Elektronische Dokumente aus dem persönlichen elektronischen Anwaltspostfach müssen vom Rechtsanwalt selbst und dürfen nicht durch vom Rechtsanwalt berechtigte Dritte versendet werden.

Dokument öffnen Volltext