OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.02.2024 - 3 O 16/24
Die Versandbestätigung für das Abschicken einer De-Mail nach § 5 Abs. 7 De-MailG bestätigt nur die Absendung des elektronischen Dokuments. Sie reicht als Zugangsnachweis nicht aus und liefert auch keinen Anscheinsbeweis für den Zugang.*)
Volltext