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IBRRS 2024, 1508; IMRRS 2024, 0635
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Überschütten des Vermieters mit Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung

AG Hanau, Beschluss vom 19.02.2024 - 34 C 92/23

Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser aus Anlass eines Streits einen Eimer Wasser über ihm auskippt.*)

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