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IBRRS 2024, 1505; IMRRS 2024, 0634; IVRRS 2024, 0250
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Gegenanträge dürfen das selbständige Beweisverfahren nicht verzögern!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2024 - 8 W 7/24

1. Gegenanträge sind im selbständigen Beweisverfahren nur zulässig, wenn sie rechtzeitig gestellt werden und nicht zu einer wesentlichen Verzögerung des Verfahrens führen (Anschluss OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02, IBRRS 2003, 1704 = IMRRS 2003, 0677).*)

2. Eine Beweisanordnung kommt - auch im selbständigen Beweisverfahren - nicht in Betracht, wenn sie eine Bauteilöffnung in einer Wohnung erfordert, der der Berechtigte nicht zustimmt.*)

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