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IBRRS 2024, 1119; IMRRS 2024, 0496
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Vor und nach Stichtag Maklervertrag geschlossen: § 656c BGB anwendbar

LG Tübingen, Urteil vom 07.07.2022 - 7 O 71/22

1. § 656c BGB findet auch auf solche Konstellationen Anwendung, in denen ein Maklervertrag vor dem Stichtag (23.12.2020) und ein Maklervertrag nach dem Stichtag geschlossen worden ist.

2. Auch ein erfolgsunabhängiges bzw. isoliertes Provisionsversprechen ist nach § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB nur wirksam, wenn der Verkäufer ebenfalls zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet ist.

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