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IBRRS 2024, 1516; IMRRS 2024, 0637
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Eingescannte Dokumente sind keine Kopien!

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.04.2024 - 1 W 12/24

Werden Dokumente, etwa Gerichtsakten, zur digitalen Bearbeitung eingescannt, begründet dies keinen Anspruch auf Erstattung einer Dokumentenpauschale. Eingescannte Dokumente sind keine Kopien i.S.d. Auslagentatbestands Nr. 7000 VV RVG.

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