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IBRRS 2024, 1534; IMRRS 2024, 0645
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Streusalz wirkt nicht: Einfach Splitt oder Sand nehmen!

OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2023 - 11 U 32/22

Ist eine Salzstreuung ungeeignet, um einer Schnee- und Eisglätte auf Fußgängerwegen zu begegnen, kann der Verkehrssicherungspflichtige zum Winterdienst mit abstumpfenden Streustoffen wie Splitt, Sand oder Granulat verpflichtet sein.*)

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