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IBRRS 2024, 1522; IMRRS 2024, 0640; IVRRS 2024, 0255
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Sachverständigenfehler berechtigt nicht zur Vergleichsanfechtung!

OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2024 - 26 U 2/23

1. Die Richtigkeit der Angaben eines gerichtlichen Sachverständigen ist kein von den Parteien als feststehend zu Grunde gelegter Sachverhalt gem. § 779 Abs. 1 BGB.*)

2. Ein Fehler des Sachverständigen berechtigt nicht zur Anfechtung des Vergleichs.*)

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