OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2024 - 4 E 578/23
Die Angabe "Blatt" statt "Seite" bei der Nummerierung in einer elektronisch geführten Akte bedeutet nicht, dass das Gericht irgendwelche Informationen auf der Rückseite versteckt hat.
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