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IBRRS 2022, 1603; IMRRS 2022, 0648
Mit Beitrag
Umgehung der Mietpreisbremse durch Kettenmietverhältnis?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 24.01.2022 - 20 C 198/21

1. Eine Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch, bei der die Mietpreisbremse nicht gilt, kann bei einer Laufzeit von einem Jahr "wegen befristeter beruflicher Abordnung" vorliegen.

2. Etwas anderes gilt bei wiederholter Verlängerung durch Kettenmietverträge.

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