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IBRRS 2022, 1278; IMRRS 2022, 0503
Kündigung wegen Zahlungsverzugs

AG Greifswald, Urteil vom 31.07.2020 - 45 C 348/17

Ein Kündigungsgrund eines Mietobjekts ist gegeben, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Kündigung mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate übersteigt.

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