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IBRRS 2022, 0967; IMRRS 2022, 0349
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Ausrichtung eines Balkons zur Straßenseite hin kann wohnwertmindernd sein

AG Hamburg, Urteil vom 24.02.2022 - 48 C 240/20

Ist die Nutzung eines Balkons aufgrund der Belegenheit zur Straßenseite hin und des dort herrschenden Lärms erheblich eingeschränkt, so ist dies wohnwertmindernd zu berücksichtigen.

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Dokument öffnen IMR 2022, 1007 (nur online)