AG München, Urteil vom 09.05.2019 - 483 C 23714/18 WEG
1. Lässt die Verwaltung Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen (hier: Abdichtungsarbeiten auf einer Terrasse), ohne dass hierfür seitens des Verbands ein entsprechender Beschluss gefasst worden wäre, hat der Vernand einem Eigentümer einen hieraus folgenden Schaden nicht zu ersetzen.
2. Pflichtverletzungen des Verwalters, die sich auf die Durchführung von Beschlüssen beziehen, begründen ebenfalls keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verband.
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